Rechtsprechung
BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 81
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an den minder schweren Fall des …
Auszug aus BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90
Nach diesen Ausführungen ist zu besorgen, daß die Strafkammer verkannt hat, daß Tatmodalitäten - wie Brutalität - einem Angeklagten nur strafschärfend zur Last gelegt werden dürfen, soweit ihn ein Verschulden trifft (…vgl. BGHR § 211 Abs. 2 grausam 2; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1988 - 2 StR 562/88 = NStZ 1989, 318), und daß Besonderheiten der Tatbegehung keinen Rückschluß auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder besondere verbrecherische Energie erlauben, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. BGH…, Urt. vom 29. März 1988 - 1 StR 69/88 - NStZ 1988, 360; vgl. auch BGH bei Theune NStZ 1989, 174 f). - BGH, 29.03.1988 - 1 StR 69/88
Notwendigkeit des Vorliegens der objektiven sowie subjektiven Erfordernisse zur …
Auszug aus BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90
Nach diesen Ausführungen ist zu besorgen, daß die Strafkammer verkannt hat, daß Tatmodalitäten - wie Brutalität - einem Angeklagten nur strafschärfend zur Last gelegt werden dürfen, soweit ihn ein Verschulden trifft (…vgl. BGHR § 211 Abs. 2 grausam 2; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1988 - 2 StR 562/88 = NStZ 1989, 318), und daß Besonderheiten der Tatbegehung keinen Rückschluß auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder besondere verbrecherische Energie erlauben, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. BGH, Urt. vom 29. März 1988 - 1 StR 69/88 - NStZ 1988, 360; vgl. auch BGH bei Theune NStZ 1989, 174 f).
- BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen)
Hinzu kommt, daß Handlungsmodalitäten - wie besondere Brutalität -, die Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind oder sein können, einem vermindert schuldfähigen Angeklagten nicht voll angelastet werden dürfen; keinesfalls darf sie der Tatrichter als besondere Strafschärfungsgründe bewerten (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 14, 15). - BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97
Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das …
Allerdings darf dem Täter die brutale Art der Tatausführung nicht zum Vorwurf gemacht und straferschwerend zur Last gelegt werden, wenn und soweit sie gerade Ausdruck des die erhebliche Minderung seiner Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begründenden geistig-seelischen Zustandes (etwa eines Affektes) ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1986, 114 f; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 3, 5 bis 9, 11, 12 und 15). - BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02
Verminderte Steuerungsfähigkeit und Strafzumessung (Strafschärfung auf Grund der …
- BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92
Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur …
Hatte die Persönlichkeitsstörung das Gewicht einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB, dann ist im Rahmen der Strafzumessung zu prüfen, ob und inwieweit das noch nicht vom Affekt bestimmte Verhalten des Angeklagten vor der Tat bereits Anzeichen der schweren seelischen Abartigkeit war und dem Angeklagten deshalb nicht oder nur mit vermindertem Gewicht anzulasten ist (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 14, 15). - BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit
Vorsorglich wird für die Strafzumessung auf BGHR StGB § 21 Strafzumessung 14, 15 hingewiesen. - BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92
Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer …
Zwar dürfen Tatmodalitäten einem Angeklagten strafschärfend nur zur Last gelegt werden, wenn ihn ein Verschulden trifft, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (BGH NStZ 1991, 81). - BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91
Strafzumessung - Unterbringung - Wechselbeziehung - Nichtanordnung der …
- BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub - …
Hierzu kann hier die Brutalität der Tatausführung schon deshalb nicht zählen, weil die "hohe Aggressionstendenz" (UA 51) beim Angeklagten Teil der festgestellten Persönlichkeitsstörung ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafzumessung 5, 12 und 15). - BGH, 15.07.1998 - 3 StR 288/98
Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel
Nach ständiger Rechtsprechung darf die Handlungsintensität, soweit sie auf der schuldmindernden geistig-seelischen Verfassung des Angeklagten beruht, diesem nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (BGH NStZ 1982, 200; 1988, 125, 126; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 11, 12, 14, 15, 17, 18). - BGH, 09.01.1996 - 1 StR 561/95
Verminderung des Hemmungsvermögens aufgrund Affektentladung
Richtig ist, daß die Intensität der Tatausführung insoweit nicht strafschärfend wirken darf, als sie sich gerade als Ausdruck derjenigen Affektentladung darstellt, die zur erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens führte (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 3, 5, 6, 11, 15; Strafrahmenverschiebung 25). - BGH, 21.08.1991 - 2 StR 447/90
Strafrahmenmilderung; "verschuldete" Strafschärfungsgründe
- BGH, 08.03.1996 - 3 StR 474/95
- BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
Einfluss der psychischen Beeinträchtigung des Angeklagten bei der Strafzumessung …
- BGH, 26.08.1994 - 2 StR 238/94
Straferschwerende Berücksichtigung der hohen Handlungsintensität bei einem …
- BGH, 12.12.1991 - 4 StR 545/91
Annahme eines minder schweren Todschlages wegen erheblicher Verminderung der …
- BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
Voraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes - Besondere Anforderungen an die …
- BGH, 28.04.1994 - 4 StR 197/94
Minder schwerer Fall des Totschlags - Gesamtabwägung - Tataufdeckung - Geständnis …